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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft EU-weit geschätzte 50.000 Unternehmen. Damit rücken schrittweise immer mehr KMU in die Pflicht, neben der finanziellen auch einen nicht finanziellen Geschäftsbericht zu erstellen. Die NFRD gilt schon länger für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse, um Stakeholdern die Möglichkeit zu geben den  Beitrag der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser bewerten können. Die Bewertung der Wesentlichkeit wird zur doppelten Wesentlichkeit und bekommt zwei Sichtweisen, die („Outside-In“-Perspektive) als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf sein Umfeld („Inside-Out“-Perspektive). Das Rahmenkonzept der IASB (International Accounting Standards Board) spricht von der Wesentlichkeit der Informationen: „Informationen sind wesentlich, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass Auslassungen, fehlerhafte Darstellungen oder die Verschleierung von Tatsachen ggf. Einfluss auf Entscheidungen haben, die von den Hauptadressaten eines für allgemeine Zwecke aufgestellten Abschlusses auf der Grundlage dieses Abschlusses, der Angaben über eine bestimmte berichtspflichtige Einheit enthält, getroffen werden.“ Ebenso wie die finanziellen Berichte werden auch die CSRD Berichte zukünftig extern mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) geprüft.